Kategorie: Unternehmen
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Elektronischer Widerruf im Onlineshop: Was Unternehmen seit Juni 2026 umsetzen müssen
Seit dem 19. Juni 2026 verlangt § 356a BGB für viele online geschlossene Fernabsatzverträge eine leicht zugängliche, zweistufige Widerrufsfunktion. Der Beitrag erklärt Anwendungsbereich, Gestaltung, Bestätigung und die Abgrenzung zum Kündigungsbutton.
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AGB im B2B-Geschäft: Reicht der Hinweis auf Angebot, Rechnung oder Website?
AGB gelten zwischen Unternehmen nicht automatisch. Entscheidend sind die Vereinbarung beim Vertragsschluss und die nachweisbare Fassung. Was Angebot, Website-Link und Rechnung dabei leisten.
